Kosten
Kostenübernahme durch Dritte (Krankenversicherungen, Beihilfen)
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist grundsätzlich eine Privatleistung. Die daraus entstehenden Kosten tragen Sie unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte. Behandlungskosten richten sich i.d.R. nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985 (GebüH).
Wenn Sie privat krankenversichert bzw. zusatzversichert sind und/oder beihilfeberechtigt, können Leistungen von Heilpraktikern erstattet werden, sofern Ihr Vertrag diese Leistungen abdeckt. Bitte klären Sie im Zweifelsfall vorab, ob und in welchem Umfang eine solche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu Ihren Vertragsleistungen zählt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt i. d. R. keine Leistungen von Heilpraktikern.
Für Selbstzahler belaufen sich die Behandlungskosten nach Zeit- und Bedarfsaufwand.
Vereinbarte Termine können Sie bis 24h vorher kostenfrei und ohne Angabe von Gründen stornieren. Bitte haben Sie Veständnis dafür, dass zu spät oder unentschuldigte Termine wir Ihnen in Rechnung stellen müssen, da die für Sie eingeplante Behandlungszeit nicht anderweitig nutzbar ist.